Neueste Technik für die Abwasser- aufbereitung.

Aktiver Umweltschutz

Unsere Mitarbeiter im Betriebszweig „Kanalwerk“ sind nicht nur für die Unterhaltung und den Betrieb der 7 Kläranlagen, 2 Klein-Kläranlagen und 32 Pumpstation in unserem Zuständigkeitsbereich verantwortlich sondern auch für die Unterhaltung und Kontrolle des ca. 175 km langen Leitungsnetzes. Außerdem müssen die öffentlichen Regenwasserversickerungsflächen, Mulden und Gräben kontrolliert und gemäht werden.
Mit unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der neuesten Technik, arbeiten wir immer an neuen Lösungen für eine Verbesserung in der Abwasseraufbereitung.

Downloads und Informationen zu den Gebühren:

Nützliche Hinweise

Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen
Wichtige Hinweise für Grundstückseigentümer

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß den technischen Regeln der DIN 1986-30 eine Dichtheitsprüfung von „Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser oder Mischwasser einschließlich Anlagen mit geringen Erweiterungen, z.B. Dachgeschossausbauten“ durchgeführt werden soll. Die Überprüfung ist in der Regel alle 20 Jahre zu wiederholen. In Wasserschutzgebieten sollen die Leitungen jährlich optisch überprüft und zusätzlich soll alle 5 Jahre eine Druckprüfung durchgeführt werden.

Dies bedeutet, jeder Eigentümer auf dessen Grundstück häusliches Abwasser anfällt, soll eine optische Zustandserfassung mittels Kanal-TV-Befahrung nachweisen.

Sollte eine optische Prüfung nicht durchführbar sein oder wird sie nicht als ausreichend erachtet, so ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 mit Wasser oder Luft durchzuführen. Bei der optischen Zustandserfassung erkennbare Schäden sind sofort zu beseitigen.

Bei wesentlichen baulichen Veränderungen oder Erweiterungen, wie Sanierung oder Totalumbau eines Gebäudes (> 50 %) hat auf jeden Fall im Zuge der Baumaßnahme eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 zu erfolgen. Eine optische Zustandsprüfung ist bei neu verlegten Leitungen nicht erforderlich.

Informationen zur Schwimmbadbefüllung
Ist für die in private Schwimmbäder eingefüllte Frischwassermenge auch die Kanalbenutzungsgebühr zu entrichten?

Dazu möchten die Verbandsgemeindewerke Kirchheimbolanden auf folgendes hinweisen:

Sobald Wasser bewusst und gewollt, zur Verfolgung welcher Zwecke auch immer, gebraucht und verwendet wird, wird es zu Schmutzwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Demnach ist jegliches Wasser, das aus einem Schwimmbad abgelassen wird, unabhängig davon, ob und welche Zusätze in dem Wasser verwendet wurden, als Abwasser im Sinne des § 54 Abs. 1 WHG anzusehen und unterliegt somit auch der kommunalen Abwasserbeseitigungspflicht (§ 57 Abs. 2 Landeswassergesetz).

Dies bedeutet also, dass das in das Schwimmbad eingefüllte Wasser grundsätzlich in die Kanalisation einzuleiten und dafür auch die entsprechende Kanalbenutzungsgebühr zu entrichten ist. (Kirchheimbolanden, Juni 2016)

Hier finden Sie weitere Informationen zum Download.

Kläranlagen

In den Ortsgemeinden Bennhausen, Dannenfels, Jakobsweiler, Kriegsfeld, Mörsfeld, Oberwiesen und Orbis wird das dort anfallende Abwasser in eigenen Kläranlagen gereinigt.

Informationen zu den Kläranlagen

Leitungsnetze

Die Verbandsgemeindewerke unterhalten in ihrem Zuständigkeitsbereich Abwasserleitungsnetze mit einer Gesamtlänge von ca. 160 km. Diese setzen sich zusammen aus ca. 98 km Mischwasserkanal, ca. 37 km Schmutzwasserkanal und ca. 25 km Regenwasserkanal.

Zur Ableitung des Schmutzwassers aus verschiedenen Ortsteilen und Gehöften zu den Kläranlagen bzw. zu den Ortsnetzen ist es erforderlich, Abwasserpumpstationen einzusetzen. Solche Pumpstationen gibt es z.B. auf dem Bolanderhof, Daimbacherhof, Elbisheimerhof, Heubergerhof, Donnersberg, Bastenhaus, Haus Wildenstein, Bahnhof Morschheim und dem Steinernen Berg.
In diesen Gebieten wird daher auch nur das anfallende Schmutzwasser in unserem Leitungsnetz gesammelt und zu den Ortsnetzen gepumpt. Das dort anfallende Regenwasser muss zurückgehalten und zur Versickerung gebracht werden. Seit Sommer 2015 sind in unserem Versorgungsgebiet zwei Kleinkläranlagen in Betrieb, mit denen das Abwässer des Rothenkircherhofes und des Edenbornerhofes gereinigt werden. Das Abwasser der Ortsgemeinden Bischheim, Bolanden, Gauersheim, Ilbesheim, Marnheim, Morschheim, Rittersheim, Stetten und der Stadt Kirchheimbolanden wird in den durch unser Verbandsgemeindegebiet verlaufenden Sammler des Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal eingeleitet und in der Gruppenkläranlage in Monsheim gereinigt.

Die Leitungsnetze in den einzelnen Ortsgemeinden und der Stadt Kirchheimbolanden werden von den Verbandsgemeindewerken regelmäßig gespült und kontrolliert.

Hausanschlüsse

Für Bauherren, die den Neubau eines Wohnhauses im Bereich der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden planen, möchten wir hier Hinweise geben, was bei der Planung der Grundstücksentwässerung zu beachten ist.

Zunächst ist zu prüfen, welche Entwässerung für das Baugrundstück vorgeschrieben ist. In einigen Neubaugebieten wird das Schmutz- und Regenwasser in getrennten Leitungs­systemen gesammelt. Dies bedeutet, dass auch das Schmutz- und Niederschlags­wasser auf dem Grundstück getrennt gesammelt und in den jeweiligen Hausanschluss abgeleitet werden muss. Oder es wird die Rückhaltung und Zwischenspeicherung des Regenwassers auf den Privatgrundstücken gefordert. Dazu sind dann geeignete Rückhaltemaßnahmen vorzusehen, z.B. Zisternen mit ganzjähriger Regenwassernutzung im Haus oder die Herstellung einer Versickerungs- und Verdunstungsmulde auf dem Grundstück.
Die entsprechenden Vorgaben können Sie den Entwässerungskonzepten entnehmen.

Grundsätzlich darf kein Grundwasser in die Hausanschlüsse (weder in den Schmutz- noch in den Regenwasserkanal) eingeleitet werden. Das in Drainagen gesammelte Wasser ist in eine Sickerpackung auf dem Grundstück zu leiten.

An der Grundstücksgrenze ist ein Kontroll- und Reinigungsschacht in den Schmutz- oder Mischwasserhausanschluss einzubauen. In manchen Neubaugebieten ist dieser satzungs­gemäß geforderte Schacht schon vorhanden.

Spätestens wenn die Baugenehmigung für das Neubauvorhaben erteilt wurde, ist auch die Entwässerungsgenehmigung bei den Verbandsgemeindewerken zu beantragen. Der ent­sprechende Antrag ist im Register „Formulare“ hinterlegt. Der Antrag und die Planunterlagen sind uns in Papierform vorzulegen, da bei der Prüfung ggfs. Änderungen oder Eintragungen auf den Plänen erforderlich werden. Für die Prüfung der Entwässerungspläne und die Ertei­lung der Entwässerungsgenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 € erhoben.
Weiterhin ist uns der Beginn und die Fertigstellung der Entwässerungsarbeiten auf dem Grundstück anzuzeigen.
Bevor die Leitungsgräben außerhalb des Hauses verfüllt werden, muss eine Abnahme durch unser technisches Personal erfolgen. Dazu kann vorab eine telefonische Terminabsprache mit unserem Abwassertechniker erfolgen.

Sollte der vorhandene Kanalhausanschluss nicht genutzt oder ein zusätzlicher Anschluss gewünscht werden, so sind uns die Kosten für die Herstellung des Anschlusses in voller Höhe zu erstatten.